Thomas M. Mülleröbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Bauarbeiter an der Bewehrung einer Betonwand auf der Baustelle

Leistungen

Gutachten, Qualitätsüberwachung, Dokumentation und Beratung rund um Schäden und Mängel an Gebäuden.

Riss im Deckenbereich eines Gebäudes, abgestützt und für die Begutachtung freigelegt

Bauschadensgutachten:

Wir erstellen Gutachten zu Schäden und Mängeln an Gebäuden. Diese Gutachten dienen der Aufklärung von technischen Sachverhalten und Schäden sowie deren Ursachen und beinhalten die Feststellung und Dokumentation der Sachverhalte, die Aufklärung der Ursachen und Ermittlung des Soll-Zustandes mit anschließender Bewertung und den erforderlichen Schlussfolgerungen.

Neubau einer Wohnanlage während der Bauphase

Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ):

Es gibt viele Gründe die zu Mängeln, Schäden und Streit bei einem Bauprojekt führen können. Vorbeugende Maßnahmen wie eine baubegleitende Qualitätsüberwachung können dies vermeiden.

Bereits in der Planungsphase können spätere Streitigkeiten durch klare, nicht interpretierbare Leistungsbeschreibungen und durch Klärung bei Unstimmigkeiten in der Planung vermieden werden.

Eine baubegleitende Qualitätsüberwachung in der Bauphase trägt dazu bei, dass Fehler in der Ausführung rechtzeitig erkannt und korrigiert werden, bevor Baumängel und Bauschäden entstehen.

Wohnanlage mit noch nicht fertiggestellten Außenanlagen

Mängeldokumentation:

Mängeldokumentationen sind dann sinnvoll, wenn z.B. im Rahmen von Gewährleistungsfragen zunächst nur die vorhandenen Mängel aufgenommen und zusammengefasst werden sollen. Diese Dokumentationen beinhalten in der Regel eine Mangelbeschreibung mit dem Mangelort und gegebenenfalls die Abweichung vom Soll-Zustand (z.B. Vertrag oder anerkannte Regel der Technik). Eine Aufklärung der Mangelursache ist nicht erforderlich, da in der Regel nur das Symptom des Mangels beschrieben werden muss. Somit ist eine wirtschaftlich vernünftige Mängeldokumentation ohne eine ausführlich und ggfs. kostenintensive Detailaufklärung möglich.

Fertiggestelltes Mehrfamilienhaus vor der Abnahme

Bauabnahmen:

Die Abnahme einer Bauleistung, egal ob nur ein Einzelgewerk oder ein größeres schlüsselfertiges Millionenprojekt, stellt einen zentralen Punkt des geschlossenen Vertrages dar. Wir prüfen die zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen und begleiten Sie bei der technischen Abnahme von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen (Gemeinschafts- und Sondereigentum), Gewerbeimmobilien und Einzelgewerken.

Durch Feuer zerstörter Wohnraum nach einem Versicherungsschaden

Versicherungsschäden:

Bei Versicherungsschäden aus z.B. Elementarereignissen (Sturm, Hagel, Hochwasser etc.) oder Leitungswasser oder Feuer erstellen wir Gutachten zu Gebäudeschäden.

Riss in einer Fassade, dokumentiert im Rahmen einer Beweissicherung

Beweissicherung:

Beim Bauen im Bestand oder einer Grenzbebauung ist es sinnvoll vor Beginn der Baumaßnahme eine bautechnische Beweissicherung gemäß DIN 4123 bzw. ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Diese beinhaltet die sachverständige Erfassung und Dokumentation des baulichen Zustands des Baubestands wie auch der Nachbarbebauung.

Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung vor Beginn einer Baumaßnahme zu sichern, zu dokumentieren und gegebenenfalls sachverständig zu beurteilen. Somit kann klar zwischen bereits vorhandenen Altschäden und baubedingt entstandenen neuen Schäden unterschieden werden. Die bautechnische Beweissicherung schützt dabei den Bauherrn und den Bauunternehmer vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen.

Älteres Wohnhaus, wie es bei einer Kaufberatung begutachtet wird

Immobilienkaufberatung

Wenn Sie eine sachkundige Entscheidungshilfe vor dem Kauf einer Immobilie benötigen stellen wir für Sie bei einer Begehung den bautechnischen Zustand der Immobilie fest und bewerten etwaige Bauschäden und Baumängel. So können unangenehme Überraschungen vermieden werden und eine gute Basis für Ihre Entscheidung geschaffen werden.